Ordner LocherWerbung im Fernsehen ist teuer. Da muss die Zeit für die eigentliche Werbeaussage genutzt werden. Wenn es also zum Beispiel für Heilmittel eine gesetzliche Auflage gibt, dass dem Konsumenten noch ein bestimmter Warnungssatz mit auf den Weg gegeben werden muss, so bleibt dafür nicht viel Zeit. Sobald Sie „Dies ist ein Heilmittel“ hören, kommt anschliessend nur noch so ein schnelles Geschwafel, das etwa so tönt wie: „Lassen Sie sich von einer Fachperson braten und fressen Sie die Packungsbeilage.“

Gerade mit diesen Packungsbeilagen ist es aber so eine Sache. Im einleitenden Abschnitt steht: „Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später nochmals lesen.“ Deshalb lässt man sie mit den Tabletten oder der Tube im Schächteli und ärgert sich jedes Mal tierisch, wenn man den Tablettenträger oder die Tube zurück schieben möchte und einem dabei die zerknudelte Packungsbeilage in den Weg kommt.

Wenn Sie den Beipackzettel nun aber wirklich lesen, das heisst, auseinander falten, und sich dann entschliessen, diesen, wie empfohlen, zu behalten… … – ???

Fährt es Ihnen jetzt auch gleich so komisch heiss und kalt über den Rücken? Ahnen Sie, wovon hier die Rede ist? Sie kennen eben diese unmögliche Situation, will sagen, dieses entwürdigende Gefühl, des kompletten Versagens.

Am besten würde man den Fötzel doch wieder so zusammenfalten, wie er gefaltet war. Schön nach Vorgabe, zurück in die alten Falten. Man probiert es. Zuerst vielleicht einmal in der Mitte, das Ganze halbieren, dann einmal nach hinten, einmal nach vorn… verd… so nicht; aber vielleicht umgekehrt… F.ck!… auch nicht. Welche Verpackungsmaschine hat dieses Kunstwerk fertig gebracht? Und bringt es für jedes vermaledeite Trückli immer und immer wieder fertig?

Tipp: Bundesordner und Locher kaufen. Beipackzettel ungefaltet ablegen..