Die Ehe ist auch nicht mehr, was sie einmal war. Johann, ein mir seit ewiger Zeit guter Bekannter und Freund, erlebt gerade, dass er in Bezug auf seine hilfsbedürftige Ehefrau nicht als ein Stück von ihr gilt. Dabei haben im gleichen Haushalt lebende Ehegatten seit 2013 ein gesetzliches gegenseitiges Vertretungsrecht für den urteilsunfähigen Partner. (Art. 374 ZGB)

Die letzten fünf Jahre war mit Johann nicht viel los. Die zunehmende Demenz seiner Frau nahm ihn gehörig in Anspruch. Erst seit im Herbst 2024 die Einsicht obsiegte, dass er als Betreuer überfordert war und Hedwig in professionelle Hände übergeben werden musste, sieht man ihn wieder mehr unter den Leuten. Hedwigs Übersiedelung von Seen in einen anderen Winterthurer-Stadtteil und die Trennung nach 60-jähriger Ehe war aber auch für den Hiergebliebenen ein schwerer Schritt.

Wie gross so ein Schritt ist, wird aber erst ersichtlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie viel Gewieher des Amtsschimmels er auslöst. Da wurde Johann vor Augen geführt, wie viel Administrativ-Personal unser geregeltes Leben offenbar benötigt, damit alles seine Ordnung hat. Da Hedwigs Pflegebett nun vier Kilometer weiter nördlich vom zurückgelassenen Ehebett aufgestellt ist, brauchte es zuerst einmal eine Änderung ihres Wohnorts bei Winterthurs städtischer Einwohnerkontrolle. Hedwig ist deshalb nun auch nicht mehr Mitglied der reformierten Kirchgemeinde Seen, sondern jener des anderen Stadtteils. Da passierte also von Amtes wegen so etwas wie eine kirchliche Scheidung. Auch Hedwig betreffende amtliche Post muss der dementen Person nun an die Gärtnerstrasse 1 geschickt werden, wo sie dann jemand vom Alterszentrum umpacken und – natürlich mit Verspätung – an den Ehemann weiterleiten muss. Allerdings schickt das Sozialamt der Stadt die monatlichen Alterspflege-Rechnungen aber wohlweislich an die alte Wohnadresse, weil so Aussicht besteht, dass der Einzahlungsschein jemanden erreicht, der die Rechnung auch bezahlt. Wenn es ums Geld geht, findet die Bürokratie also einen praktischeren Weg. Aus welchem Grund auch Hedwigs Stimmcouvert noch nach Seen kommt, ist nicht bekannt. Es spielt aber keine Rolle; die Kehrichtsäcke sind dort die gleichen.

Dass die IV-Stelle der kantonalen Sozialversicherungsanstalt die Gesuche um Hilflosenentschädigung eingehend prüfen muss, ist verständlich. Johann hat nach bald zwei Jahren durch den Hinweis auf einer Beilage zur städtischen Rechnung von einem solchen Anspruch erfahren. Das Pflegeheim muss im zehnseitigen Antragsformular der AHV/IV detailliert und mit einem Bericht über die Pflegeaufwandsstufe Auskunft geben. Das beizufügende Zivilstandsdokument (Eheurkunde) ist nicht etwa am Wohnort zu beschaffen, sondern am Ort der Eheschliessung. Dass die Gemeinde Wangen ZH, wo 1963 geheiratet wurde, heute kein Zivilstandsamt mehr betreibt und deshalb dasjenige von Dübendorf zuständig ist, erleichtert den Gang durch die Behörden auch nicht wirklich. Immerhin erhielt Johann vier Wochen nach Einreichen des Gesuchs eine Bestätigung über dessen Eingang und, dass mit der Bearbeitung begonnen wurde.

Die AHV-Ausgleichskasse benötigt für die Zustellung der Rente ein Bankkonto, das auf den Namen der Empfängerin lautet. Dieses hat Johann für seine Hedwig damals eingerichtet und sich bevollmächtigen lassen, solange Hedwig noch auf einem Formular ihr Kreuz machen konnte. Nun hat das Finanzinstitut aber mit jedem Kunden einen eigenen Vertrag über die Bankbeziehung und just diesen Sommer auftrags der Finma begonnen, all diese Verträge zu erneuern. Johann hat natürlich in Vertretung auch Hedwigs Vertrag unterzeichnet und mit einer Erklärung zurückgesandt, dass die Vertragspartnerin inzwischen zufolge schwerer Demenz nicht zu einer Unterschrift fähig sei und er ja ohnehin über ihr Konto verfüge. Dies mit dem Erfolg, dass Johann ein frankiertes Antwortcouvert erhielt, mit der Aufforderung, ein ärztliches Attest über Hedwigs Urteilsunfähigkeit einzureichen. Das Arztzeugnis war schnell beschafft und telquel eingereicht. Aber nach etwa zwei Wochen kam ein weiterer Brief des Bankkonto-Betreuers, die zuständige bankinterne „Geschäftseinheit‟ beharre auf einem Zeugnis im Original. ??? Woher haben die nun plötzlich eine Kopie? Offensichtlich wurde das Zeugnis beim Posteingang in der Bank fotokopiert, wobei diese Stelle fälschlicherweise die Kopie intern weiterleitete. Für ein weiteres Arztzeugnis gibt es aber keinen Mengenrabatt. Immerhin hat die Bank – trotz Geldwäscherei-Verdacht – auf Johanns Intervention hin eingelenkt und zugestanden, «hier einmal eine Ausnahme zu machen».

Johann vermisst seine Hedwig sehr. Er besucht sie, so oft er kann, auch wenn sie nicht versteht, was er ihr erzählt und er ihr nur die magere Hand halten kann. Hedwig scheint dabei selige Momente zu erleben. Jedoch, obwohl man während all den Jahren zusammengewachsen ist, ist es nicht so einfach, für einander einzustehen. Johann ist zum Glück kaufmännisch ausgebildet und hat die behördlichen Anforderungen bisher schadlos überstanden. Zum Glück kann er auf die unkompliziert hilfsbereiten Pflegefachleute zählen, welchen er so dankbar ist, dass sie liebevoll für Hedwigs Wohl sorgen.

ha / 30.07.2026